Artikel 10 RL 2005/44/EG

Änderung der Anhänge I und II

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I und II aufgrund der bei der Anwendung dieser Richtlinie gesammelten Erfahrungen und zur Anpassung dieser Anhänge an den technischen Fortschritt zu erlassen.

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