Artikel 10 RL 2005/44/EG
Änderung der Anhänge I und II
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I und II aufgrund der bei der Anwendung dieser Richtlinie gesammelten Erfahrungen und zur Anpassung dieser Anhänge an den technischen Fortschritt zu erlassen.
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