ANHANG V RL 2005/64/EG

ALS NICHT WIEDER VERWENDBAR ANGESEHENE BAUTEILE

1.
Einleitung

Dieser Anhang verzeichnet die Bauteile von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die nicht bei der Fertigung von Neufahrzeugen wieder verwendet werden dürfen.

2.
Liste der Bauteile

Sämtliche Airbags(1) einschließlich Kissen, pyrotechnische Sätze, elektronische Steuergeräte und Sensoren;

automatische und nicht automatische Gurtsysteme einschließlich Gurtbänder, Verschlüsse, Gurtstraffer, pyrotechnische Sätze;

Sitze (nur wenn Gurtverankerungen und/oder Airbags in den Sitz eingebaut sind);

Lenkungsblockiervorrichtungen, die auf die Lenksäule wirken;

Wegfahrsperren einschließlich Transponder und elektronische Steuergeräte;

Systeme zur Abgasnachbehandlung (z. B. Katalysatoren, Partikelfilter);

Schalldämpfer.

Fußnote(n):

(1)

Ist der Airbag in das Lenkrad eingebaut, das Lenkrad.

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