Artikel 8 RL 2005/66/EG
Selbstständige technische Einheiten
Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Frontschutzsystemen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht wurden, zu untersagen oder einzuschränken.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.