Artikel 2 RL 2005/84/EG

Die Kommission bewertet spätestens bis zum 16. Januar 2010 erneut die in der Richtlinie 76/769/EWG in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung vorgesehenen Maßnahmen im Lichte neuer wissenschaftlicher Informationen über im Anhang der vorliegenden Richtlinie aufgeführte Stoffe und deren Ersatzstoffe; diese Maßnahmen werden, falls dies gerechtfertigt ist, entsprechend geändert.

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