Artikel 123 RL 2006/112/EG
Die Tschechische Republik darf bis zum 31. Dezember 2007 einen ermäßigten Satz von nicht weniger als 5 % auf folgende Umsätze beibehalten:
- a)
- Lieferung von Heizenergie an Haushalte und Kleinunternehmer, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, für Heizzwecke und für die Bereitung von Warmwasser, ausgenommen Rohstoffe für die Erzeugung von Heizenergie;
- b)
- Bauleistungen für den Wohnungsbau in einem nicht sozialpolitischen Kontext, ausgenommen Baumaterial.
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