Artikel 215 RL 2006/112/EG
Der individuellen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer wird zur Kennzeichnung des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat, ein Präfix nach dem ISO-Code 3166 Alpha 2 vorangestellt.
Griechenland wird jedoch ermächtigt, das Präfix „EL” zu verwenden.
Für Nordirland wird das Präfix „XI” verwendet.
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