Artikel 215 RL 2006/112/EG

Der individuellen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer wird zur Kennzeichnung des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat, ein Präfix nach dem ISO-Code 3166 Alpha 2 vorangestellt.

Griechenland wird jedoch ermächtigt, das Präfix „EL” zu verwenden.

Für Nordirland wird das Präfix „XI” verwendet.

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