ANHANG VII RL 2006/112/EG

VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGUNG IM SINNE DES ARTIKELS 295 ABSATZ 1 NUMMER 4

1.
Anbau:

a)
Ackerbau im Allgemeinen, einschließlich Weinbau;
b)
Obstbau (einschließlich Olivenanbau) und Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzengartenbau, auch unter Glas;
c)
Anbau von Pilzen und Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut;
d)
Betrieb von Baumschulen.

2.
Tierzucht und Tierhaltung in Verbindung mit der Bodenbewirtschaftung:

a)
Viehzucht und -haltung;
b)
Geflügelzucht und -haltung;
c)
Kaninchenzucht und -haltung;
d)
Imkerei;
e)
Seidenraupenzucht;
f)
Schneckenzucht.

3.
Forstwirtschaft.
4.
Fischwirtschaft:

a)
Süßwasserfischerei;
b)
Fischzucht;
c)
Muschelzucht, Austernzucht und Zucht anderer Weich- und Krebstiere;
d)
Froschzucht.

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