ANHANG I RL 2006/113/EG

QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN MUSCHELGEWÄSSER

Abkürzungen:

G=
Richtwert
I=
Imperativer Wert

Parameter G I Referenz-Analyse-Verfahren Mindesthäufigkeit der Probenahme und Messung
1.

pH

pH-Einheit

7 — 9

Elektrometrie

Die Messung erfolgt an Ort und Stelle bei der Probenahme.

Vierteljährlich
2. Temperatur °C Die Temperatur, die sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflussten Muschelgewässern nicht mehr als 2 °C von der in unbeeinflussten Gewässern gemessenen Temperatur abweichen.

Temperaturmessung

Die Messung erfolgt an Ort und Stelle bei der Probenahme.

Vierteljährlich
3. Färbung (nach Filtern) mg Pt/l Die Farbe des Wassers nach Filtrierung, die sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflussten Muschelgewässern nicht mehr als 10 mg Pt/l von der in unbeeinflussten Gewässern gemessenen Farbe abweichen.

Filtration durch Membrane mit 0,45 μm Porengröße

Photometrische Methode nach den Eichwerten der Platin-Kobalt-Skala

Vierteljährlich
4. Schwebstoffe mg/l Der Schwebstoffgehalt, der sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflussten Muschelgewässern nicht mehr als 30 % über dem in unbeeinflussten Gewässern gemessenen Schwebstoffgehalt liegen.

Filtration durch Membrane mit 0,45 μm Porengröße, Trocknen bei 105 °C und Wiegen

Zentrifugieren (mindestens 5 min, mittlere Beschleunigung 2800 bis 3200 g), Trocknen bei 105 °C und Wiegen

Vierteljährlich
5. Salzgehalt ‰ 12 — 38 ‰

≤ 40 ‰

Die durch eine Einleitung verursachte Schwankung des Salzgehalts darf in den durch diese Einleitung beeinflussten Muschelgewässern 10 % des in den unbeeinflussten Gewässern gemessenen Salzgehalts nicht überschreiten.

Leitfähigkeitsmessung Monatlich
6.

Gelöster Sauerstoff

(% vom Sättigungswert)

≥ 80 %

≥ 70 % (Mittelwert)

Ergibt eine Einzelmessung einen Wert von weniger als 70 %, so werden die Messungen wiederholt.

Bei einer Einzelmessung darf sich nur dann ein Wert von weniger als 60 % ergeben, wenn hierdurch die Entwicklung des Muschelbestands nicht beeinträchtigt wird.

Winkler-Methode

Elektrochemische Methode

Monatlich mindestens eine Probe, die repräsentativ für niedrigen Sauerstoffgehalt am Tag der Probenahme ist. Wenn jedoch stärkere tägliche Änderungen vermutet werden, sind täglich mindestens zwei Proben zu entnehmen.
7. Kohlenwasserstoffe aus Erdöl

Kohlenwasserstoffe dürfen nicht in so großen Mengen in den Muschelgewässern vorhanden sein, dass sie

einen sichtbaren Film an der Wasseroberfläche und/oder eine Ablagerung auf den Schalentieren hervorrufen

schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere hervorrufen

Visuelle Inspektion Vierteljährlich
8. Organohalogene Stoffe Die Begrenzung der Konzentration jedes Stoffes im Muschelfleisch muss so sein, dass sie gemäß Artikel 1 zur Qualität der Muschelerzeugnisse beiträgt. Die Konzentration keiner der genannten Stoffe im Muschelwasser oder im Muschelfleisch darf so hoch sein, dass sie schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere und die Larven hat. Gaschromatographie nach Extraktion durch geeignete Lösungsmittel und Reinigung Halbjährlich
9. Metalle Die Begrenzung der Konzentration jedes Stoffes im Muschelfleisch muss so sein, dass sie gemäß Artikel 1 zur Qualität der Muschelerzeugnisse beiträgt.

Die Konzentration keiner der genannten Stoffe im Muschelwasser oder im Muschelfleisch darf so hoch sein, dass sie schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere und die Larven hat.

Die Zusammenwirkungseffekte dieser Metalle sind in Betracht zu ziehen.

Atomabsorptionsspektrometrie, gegebenenfalls mit vorangehender Konzentration und/oder Extraktion Halbjährlich
Silber Ag
Arsen As
Kadmium Cd
Chrom Cr
Kupfer Cu
Quecksilber Hg
Nickel Ni
Blei Pb
Zink Zn
mg/l
10. Fäkalcoliforme 100 ml ≤ 300 im Muschelfleisch und in der Flüssigkeit zwischen den Schalen Verdünnungsmethode mit Fermentation in flüssigen Substraten in mindestens drei Ansätzen in drei Verdünnungen. Bei positivem Ausfall Überführen in Nachweismilieu. Auszählen auf wahrscheinlichste Zahl. Bebrütungstemperatur 44 ± 0,5 °C Vierteljährlich
11. Stoffe, die den Geschmack der Schalentiere beeinflussen Die Konzentration muss geringer sein als diejenige, die den Geschmack der Schalentiere beeinträchtigen kann. Geschmacksprüfung der Schalentiere, wenn vermutet wird, dass ein solcher Stoff vorhanden ist.
12. Saxitoxin (Dinoflagellatenprodukt)

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