Artikel 7 EuGWRL (RL 2006/118/EG)

Übergangsbestimmungen

In dem Zeitraum zwischen dem 16. Januar 2009 und dem 22. Dezember 2013 sind bei allen neuen Genehmigungsverfahren gemäß den Artikeln 4 und 5 der Richtlinie 80/68/EWG die Anforderungen der Artikel 3, 4 und 5 der vorliegenden Richtlinie zu berücksichtigen.

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