Artikel 38 RL 2006/123/EG

Ergänzende Harmonisierung

Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:

a)
die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
b)
private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.

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