Artikel 38 RL 2006/123/EG
Ergänzende Harmonisierung
Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
- a)
- die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
- b)
- private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.