ANHANG RL 2006/13/EG

a)
Punkt 27 in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG erhält folgende Fassung:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt, bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3)
27a.
Dioxine (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 1997)(*)
a)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme von pflanzlichen Ölen und Nebenerzeugnissen
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
b)
Pflanzliche Öle und ihre Nebenprodukte
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
c)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
d)
Tierisches Fett einschließlich Milchfett und Eifett
2,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
e)
Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
f)
Fischöl
6,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
g)
Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten(****)
1,25 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
h)
Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
2,25 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
i)
Zusatzstoffe Kaolinit-Tone, Calcium-Sulfat-Dihydrat, Vermiculith, Natrolith-Phonolith, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilith sedimentärer Herkunft aus den Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
j)
Zusatzstoffe aus der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
k)
Vormischungen
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
l)
Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Heimtiere und Fische
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
m)
Fischfutter

Heimtierfutter

2,25 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(**)(***)
27b.
Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) und polychlorierten Biphenylen (PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 1997)(*)
a)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme von pflanzlichen Ölen und Nebenerzeugnissen
1,25 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
b)
Pflanzenöle und ihre Nebenprodukte
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
c)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
d)
Tierisches Fett einschließlich Milchfett und Eifett
3,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
e)
Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse
1,25 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
f)
Fischöl
24,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
g)
Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten(****)
4,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
h)
Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
11,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
i)
Zusatzstoffe aus der Funktionsgruppe der Bindemittel und Trennmittel
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
j)
Zusatzstoffe aus der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
k)
Vormischungen
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
l)
Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Heimtiere und Fische
1,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)
m)
Fischfutter

Heimtierfutter

7,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg(**)

b)
Anhang II der Richtlinie 2002/32/EG erhält folgende Fassung:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Auslösewerte, bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % Anmerkungen und Zusatzinformationen (z. B. Art der durchzuführenden Untersuchungen)
(1) (2) (3) (4)
1.
Dioxine (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 1997(*****)
a)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme von pflanzlichen Ölen und ihren Nebenprodukten
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
b)
Pflanzliche Öle und ihre Nebenprodukte
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
c)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
d)
Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
e)
Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
f)
Fischöl
5,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, sollten alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
g)
Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
h)
Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
1,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
i)
Zusatzstoffe aus den Funktionsgruppen der Bindemittel und der Trennmittel
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
j)
Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
k)
Vormischungen
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
l)
Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Heimtiere und Fische
0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
m)
Fischfutter

Heimtierfutter

1,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
2.
Dioxin-ähnliche PCB (Summe der polychlorierten Biphenyle (PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 1997(*****)
a)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme von pflanzlichen Ölen und ihren Nebenprodukten
0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
b)
pflanzliche Öle und ihre Nebenprodukte
0,5 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
c)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs
0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
d)
Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett
0,75 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
e)
Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse
0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
f)
Fischöl
14,0 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
g)
Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
2,5 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
h)
Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten
7,0 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.
i)
Zusatzstoffe aus den Funktionsgruppen der Bindemittel und der Trennmittel
0,5 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
j)
Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen
0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
k)
Vormischungen
0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
l)
Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Heimtiere und Fische
0,5 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminierungsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontamination zu verringern oder zu beseitigen.
m)
Fischfutter

Heimtierfutter

3,5 ng WHO-PCB-TEQ/kg(******)(*******) In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Auslösewert liegt. Wird der Auslösewert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangsstoffen beherrschen zu können.

Fußnote(n):

(*)

TEF der WHO zur Risikobewertung beim Menschen, auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Sitzung der Weltgesundheitsorganisation vom 15.—18. Juni 1997 in Stockholm, Schweden (Van den Berg et al., (1998) Toxic Equivalency Factors (TEFs) for PCBs, PCDDs, PCDFs for Humans and for Wildlife, Environmental Health Perspectives, 106(12), 775).

(**)

Konzentrations-Obergrenzen werden aufgrund der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.

(***)

Der gesonderte Höchstwert für Dioxine (PCDD/F) behält vorübergehend seine Gültigkeit. Die zur Tierernährung bestimmten Erzeugnisse, die unter Punkt 27a aufgeführt sind, müssen in diesem Zeitraum sowohl den Höchstwerten für Dioxine als auch den Höchstwerten für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB genügen.

(****)

Für Frischfisch, der direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet wird, gilt der Höchstwert nicht; Höchstwerte von 4,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg Produkt und 8,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg Produkt gelten dagegen für Frischfisch, der zur direkten Verfütterung an Pelztiere, Zoo- und Zirkustiere verwendet wird. Die Erzeugnisse, verarbeitete tierische Proteine, die aus diesen Tieren (Pelztiere, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere) gewonnen werden, können nicht in die Lebensmittelkette gelangen und können nicht an Nutztiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, verfüttert werden.

(*****)

TEF der WHO zur Risikobewertung beim Menschen, auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Sitzung der Weltgesundheitsorganisation vom 15.—18. Juni 1997 in Stockholm, Schweden (Van den Berg et al., (1998) Toxic Equivalency Factors (TEFs) for PCBs, PCDDs, PCDFs for Humans and for Wildlife, Environmental Health Perspectives, 106(12), 775).

(******)

Konzentrations-Obergrenzen werden aufgrund der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.

(*******)

Die Kommission wird diese Auslösewerte bis zum 31. Dezember 2008 zusammen mit den Höchstwerten für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

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