Artikel 5 RL 2006/1/EG
Unbeschadet der Artikel 2 und 3 beeinträchtigt diese Richtlinie nicht die Anwendung der Vorschriften über
- a)
- die Abwicklung des gewerblichen Güterkraftverkehrs sowie des Güterkraftverkehrs im Werkverkehr, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Markt und der Kontingentierung der Kapazitäten im Güterkraftverkehr;
- b)
- die Preise und Beförderungsbedingungen im Güterstraßenkraftverkehr;
- c)
- die Mietpreisbildung;
- d)
- die Einfuhr von Fahrzeugen;
- e)
- die Bedingungen für den Zugang zur Tätigkeit oder zum Beruf des Vermieters von Kraftfahrzeugen.
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