ANHANG RL 2006/37/EG

Anhang II der Richtlinie 2002/46/EWG wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt A. Vitamine wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift „10. FOLSÄURE” wird durch „10. FOLATE” ersetzt.
b)
Unter der Überschrift 10. FOLATE wird folgende Zeile eingefügt:

b)
Calcium-L-methylfolat.

2.
In Abschnitt B. Mineralstoffe wird vor „Kupfercarbonat” folgende Zeile eingefügt:

„Eisen-Bisglycinat”

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