ANHANG RL 2006/37/EG
Anhang II der Richtlinie 2002/46/EWG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Abschnitt A. Vitamine wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift „10. FOLSÄURE” wird durch „10. FOLATE” ersetzt.
- b)
-
Unter der Überschrift 10. FOLATE wird folgende Zeile eingefügt:
- b)
- Calcium-L-methylfolat.
- 2.
-
In Abschnitt B. Mineralstoffe wird vor „Kupfercarbonat” folgende Zeile eingefügt:
„Eisen-Bisglycinat”
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