Präambel RL 2006/37/EG
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2002/46/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 5,
nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Richtlinie 2002/46/EG legt die Vitamine und Mineralstoffe sowie deren jeweilige Aufbereitungsformen fest, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
- (2)
- Die Vitamine und Mineralstoffe, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde” ) bewertet wurden und ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten erhielten, sollten in den Anhang der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden.
- (3)
- Kürzlich hat die Behörde befürwortende wissenschaftliche Gutachten für einige Vitamine und Mineralstoffe abgegeben und veröffentlicht.
- (4)
- Die Überschriftskategorie „Folsäure” sollte geändert werden, um der Aufnahme anderer Arten von Folaten in den Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG Rechnung zu tragen.
- (5)
- Die Richtlinie 2002/46/EG ist daher entsprechend zu ändern.
- (6)
- Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51.
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