Artikel 40 RL 2006/49/EG

Im Hinblick auf die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko im Rahmen dieser Richtlinie und die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko im Rahmen der Richtlinie 2006/48/EG sowie unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 6 des Teils 2 von Anhang III jener Richtlinie werden Risiken gegenüber anerkannten Drittland-Wertpapierfirmen und Risiken gegenüber anerkannten Clearinghäusern und Börsen wie Risiken gegenüber Instituten behandelt.

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