Artikel 13 RL 2006/66/EG

Neue Recyclingtechnologien

(1) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Entwicklung neuer Recycling- und Behandlungstechnologien und fördern die Forschung in Bezug auf umweltfreundliche und kostengünstige Recyclingverfahren für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren.

(2) Die Mitgliedstaaten fördern die Einführung anerkannter Umweltmanagementsysteme entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)(1) bei den Behandlungsanlagen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 196/2006 der Kommission (ABl. L 32 vom 4.2.2006, S. 4).

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