ANHANG V RL 2007/19/EG
Anhang V der Richtlinie 2002/72/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
- Teil A erhält folgende Fassung:
- Teil A:
- Allgemeine Spezifikationen
- 2.
- In Teil B werden die folgenden neuen Spezifikationen in entsprechender numerischer Reihenfolge eingefügt:
Ref.-Nr. Sonstige Spezifikationen 42080 Kohlenstoffschwarz
Spezifikationen:
- —
-
Toluollösliche Substanzen: maximal 0,1 %, bestimmt nach ISO-Methode 6209.
- —
UV-Absorption von Cyclohexanextrakt bei 386 nm: < 0,02 AU für eine Zelle von 1 cm oder < 0,1 AU für eine Zelle von 5 cm, bestimmt mit einer allgemein anerkannten Analysemethode
- —
Benzo(a)pyrengehalt: max. 0,25 mg/kg Kohlenstoffschwarz
- —
Höchstwert für die Verwendung von Kohlenstoffschwarz im Polymer: 2,5 Gew.-%
72081/10 Erdölkohlenwasserstoffharze (hydriert)
Spezifikationen:
Hydrierte Erdölkohlenwasserstoffharze werden hergestellt durch katalytische oder thermische Polymerisation von Dienen und Olefinen der aliphatischen, alizyklischen und/oder monobenzenoidarylalkenen Art aus gekrackten Erdöldestillaten mit einem Siedebereich von bis zu 220 °C, sowie aus den reinen Monomeren aus diesen Destillationsläufen mit nachfolgender Destillation, Hydrierung und Weiterverarbeitung.
Eigenschaften:
Viskosität: > 3 Pa.s bei 120 °C
Erweichungspunkt: > 95 °C, nach der ASTM-Methode E 28-67
Bromzahl: < 40 (ASTM D1159)
Farbe einer 50 %-igen Lösung in Toluol < 11 auf der Gardner-Skala
Restliches aromatisches Monomer ≤ 50 ppm
76845 Polyester aus 1,4-Butandiol mit Caprolacton
Fraktion mit Molekulargewicht < 1000 unter 0,5 Gew.-%
81500 Polyvinylpyrrolidon
Der Stoff muss den in der Richtlinie 96/77/EG der Kommission(*) festgelegten Reinheitskriterien enstprechen.
88640 Sojabohnenöl, epoxidiert
Oxiran < 8 %, Jodzahl < 6
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 339 vom 30.12.1996, S. 1.
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