Präambel RL 2007/24/EG
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2, Artikel 55 und Artikel 95,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags(*),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- In ihrer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire — hat die Kommission unter anderem angekündigt, dass sie den Bestand des Gemeinschaftsrechts überprüfen werde, um festzustellen, ob es beispielsweise durch die Aufhebung überholter Rechtsakte vereinfacht werden kann.
- (2)
- Durch die Verabschiedung verschiedener Rechtsakte auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens, zuletzt der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste(**) und der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge(***), sowie durch die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, vor allem dessen Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger(****), wird ein Schutzniveau gewährleistet, das mindestens genauso hoch ist, wie es auf der Grundlage der Richtlinie 71/304/EWG(*****) besteht.
- (3)
- Um das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen, ohne dass dadurch die Rechte der Wirtschaftsteilnehmer beeinträchtigt werden, sollte die Richtlinie 71/304/EWG daher aufgehoben werden —
HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 16. April 2007.
- (**)
ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/97/EG des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 107).
- (***)
ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/97/EG.
- (****)
Slg. [1991] I-4221.
- (*****)
ABl. L 185 vom 16.8.1971, S. 1.
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