ANHANG RL 2007/53/EG
In den laufenden Nummern 26 bis 43 sowie 47 und 56 von Anhang III Erster Teil der Richtlinie 76/768/EWG wird der folgende Text jedem Vermerk in Spalte f hinzugefügt:
Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:
„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”
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