Präambel RL 2007/61/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Angesichts der zunehmend erforderlichen Harmonisierung im internationalen Handel mit Milch und Milchprodukten sollte vorgesehen werden, dass der Eiweißgehalt bestimmter Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch auf einen Mindestgehalt von mindestens 34 GHT, ausgedrückt in fettfreier Trockenmasse, standardisiert werden darf.
(2)
Indem die Standardisierung zugelassen wird, müssen die Rohstoffe und die Zusammensetzung der Rohstoffe festgelegt werden, die für die Einstellung des Eiweißgehalts verwendet werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln(2) zielt darauf ab, den Zusatz solcher Stoffe zu Lebensmitteln zu regeln und gibt eine Liste von Vitaminen und Mineralstoffen vor, die Lebensmitteln hinzugefügt werden dürfen. Um den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 zu ermöglichen, sollte die Richtlinie 2001/114/EG des Rates(3) daher geändert werden.
(4)
Die Richtlinie 2001/114/EG sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Stellungnahme vom 5. September 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)

ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 26.

(3)

ABl. L 15 vom 17.1.2002, S. 19. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.

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