Artikel 29 PSD1 (RL 2007/64/EG)
Verbot der Erbringung von Zahlungsdiensten durch andere Personen als Zahlungsdienstleister
Die Mitgliedstaaten untersagen natürlichen oder juristischen Personen, die weder Zahlungsdienstleister noch ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind, die im Anhang aufgeführten Zahlungsdienste zu erbringen.
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