Artikel 70 PSD1 (RL 2007/64/EG)
Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
Hat der Zahlungsempfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, macht der Zahlungsdienstleister, bei dem Geldbeträge zugunsten des Zahlungsempfängers eingegangen sind, diese für ihn innerhalb der in Artikel 69 genannten Frist verfügbar.
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