ANHANG PSD1 (RL 2007/64/EG)

ZAHLUNGSDIENSTE (ARTIKEL 4 NUMMER 3)

1.
Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
2.
Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
3.
Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.

4.
Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.

5.
Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung ( „acquiring” ) von Zahlungsinstrumenten.
6.
Finanztransfer.
7.
Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder -Netzes erfolgt, der ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren und Dienstleistungen fungiert.

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