ANHANG PSD1 (RL 2007/64/EG)
ZAHLUNGSDIENSTE (ARTIKEL 4 NUMMER 3)
- 1.
- Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
- 2.
- Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
- 3.
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:
- —
-
Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- —
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
- —
-
Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
- 4.
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:
- —
-
Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- —
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
- —
-
Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
- 5.
- Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung ( „acquiring” ) von Zahlungsinstrumenten.
- 6.
- Finanztransfer.
- 7.
- Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder -Netzes erfolgt, der ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren und Dienstleistungen fungiert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.