ANHANG II RL 2008/114/EG

VERFAHREN ZUR ERSTELLUNG EINES EKI SP

Der SP führt die kritischen Infrastrukturanlagen sowie die zu ihrem Schutz bestehenden oder durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen auf. Das Verfahren zur Erstellung eines EKI SP enthält folgende Mindestangaben:
1.
Nennung der wichtigen Anlagen;
2.
Durchführung einer sich auf die wichtigsten Bedrohungsszenarios, die Schwachstellen der einzelnen kritischen Infrastrukturen und die möglichen Auswirkungen beziehende Risikoanalyse; und
3.
Ermittlung, Auswahl und Rangfolge von Gegenmaßnahmen und Verfahren; dabei ist zu unterscheiden zwischen

permanenten Sicherheitsvorkehrungen, die unerlässliche Sicherheitsinvestitionen und Vorkehrungen umfassen, welche jederzeit anzuwenden sind. Hierunter fallen Informationen über Maßnahmen allgemeiner Art, wie technische Maßnahmen (u. a. die Einführung von Erkennungssystemen, Zugangskontrollen sowie Schutz- und Präventivmaßnahmen), organisatorische Maßnahmen (u. a. Verfahren für den Alarmfall und die Krisenbewältigung), Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen, Kommunikation, Sensibilisierung und Ausbildung sowie die Sicherung von Informationssystemen; und

abgestuften Sicherheitsvorkehrungen, die je nach Ausmaß des Risikos und der Bedrohung ergriffen werden können.

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