Artikel 2 RL 2008/117/EG

Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen legt die Kommission bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vor, in dem die Auswirkungen von Artikel 263 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG auf die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Mehrwertsteuerbetrug bei der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen und der innergemeinschaftlichen Erbringung von Dienstleistungen zu bekämpfen, und die Zweckmäßigkeit der Möglichkeiten, die in Artikel 263 Absätze 1 bis 1c vorgesehen sind, evaluiert werden; diesem Bericht liegen nach Maßgabe seiner Schlussfolgerungen geeignete Vorschläge bei.

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