Artikel 47 RL 2008/118/EG

(1) Die Richtlinie 92/12/EWG wird mit Wirkung vom 1. April 2010 aufgehoben.

Sie gilt jedoch innerhalb der in Artikel 46 festgelegten Grenzen und für die dort genannten Zwecke weiterhin.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

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