Artikel 6 RL 2008/119/EG

Die Kommission unterbreitet dem Rat bis zum 1. Januar 2006 einen auf der Grundlage einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ausgearbeiteten Bericht über das bzw. die Intensivhaltungssysteme, bei denen die Erfordernisse einer artgerechten Kälberhaltung in gesundheitlicher, tierzüchterischer, physiologischer und verhaltensmäßiger Hinsicht erfüllt sind, sowie über die sozioökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Systeme und fügt dem Bericht geeignete Vorschläge bei, die den darin enthaltenen Schlussfolgerungen Rechnung tragen.

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