Artikel 15a RL 2008/43/EG
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2020 eine Überprüfung durch, um zu beurteilen, ob es aufgrund des technischen Fortschritts möglich ist, die Ausnahmebestimmungen gemäß Nummer 3 des Anhangs zu widerrufen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.