Artikel 5 RL 2008/43/EG
Explosivstoffe in Patronen und Explosivstoffe in Säcken
Bei Explosivstoffen in Patronen und Explosivstoffen in Säcken steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf jede Patrone oder jeden Sack aufgedruckt. Ein entsprechendes Etikett wird auf jeder Patronenschachtel angebracht.
Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jeder Patrone oder jedem Sack angebracht wird sowie ein entsprechendes elektronisches Etikett für jede Patronenschachtel.
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