Artikel 7 RL 2008/43/EG

Einfache Sprengzünder und Zündschnüre

Bei einfachen Sprengzündern oder Zündschnüren steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf die Kapsel des Zünders aufgedruckt oder gestempelt. Ein entsprechendes Etikett wird auf jedem Behälter mit Zündern oder Zündschnüren angebracht.

Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jedem Zünder oder jeder Zündschnur angebracht wird sowie ein entsprechendes elektronisches Etikett für jeden Behälter mit Zündern oder Zündschnüren.

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