ANHANG RL 2008/4/EG

In Teil B des Anhangs zur Richtlinie 94/39/EG erhält die Zeile bezüglich des besonderen Ernährungszwecks „Verringerung der Gefahr von Milchfieber” folgende Fassung:

Besonderer Ernährungszweck Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale Tierart oder Tiergattung Kennzeichnungsangaben Empfohlene Fütterungsdauer Andere Bestimmungen
Verringerung der Gefahr von Milchfieber
niedriger Calciumgehalt
Milchkühe

Calcium

Phosphor

Magnesium

1—4 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Nur bis zum Abkalben verfüttern”

und/oder
enges Kationen/Anionen-Verhältnis

Calcium

Phosphor

Natrium

Kalium

Chloride

Schwefel

1—4 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Nur bis zum Abkalben verfüttern”

oder
hoher Gehalt an Zeolit (synthetisches Natrium-Aluminiumsilikat)
Gehalt an synthetischem Natrium-Aluminiumsilikat 2 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Die Menge des Futtermittels ist so zu beschränken, dass eine tägliche Aufnahme von 500 g Natrium-Aluminiumsilikat pro Tier nicht überschritten wird.”

„Nur bis zum Abkalben verfüttern”

oder
hoher Calciumgehalt in Form von leicht verfügbaren Calciumsalzen
Gesamtgehalt an Calcium, Quellen und jeweilige Calciummenge Beginn bei den ersten Geburtsanzeichen bis zwei Tage nach der Geburt

Hinweise auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

Gebrauchsanweisung, d. h. Anzahl der Anwendungen und Dauer vor und nach dem Abkalben;

den Wortlaut: „Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Futtermittelexperten einzuholen” .

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