ANHANG IX RL 2008/57/EG

DOSSIER FÜR DIE VORLAGE EINER AUSNAHMEREGELUNG

Bei der Vorlage einer beantragten Ausnahmeregelung übermitteln die Mitgliedstaaten folgende Unterlagen:

a)
ein förmliches Schreiben, in dem der Kommission die geplante Ausnahmeregelung mitgeteilt wird;
b)
ein dem Schreiben beigefügtes Dossier, das mindestens Folgendes enthält:

eine Beschreibung der von der Ausnahmeregelung betroffenen Arbeiten, Güter und Dienstleistungen mit Angabe der wichtigsten Termine, der geografischen Lage sowie des Funktions- und technischen Bereichs;

einen genauen Bezug auf die TSI (oder Teile davon), von denen eine Ausnahme beantragt wird;

eine genaue Angabe und Erläuterung der vorgesehenen Ausweichbestimmungen;

bei Anträgen auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a den Nachweis über das fortgeschrittene Entwicklungsstadium des Vorhabens;

die Rechtfertigung der Ausnahme mit Angabe der wesentlichen Gründe technischer, wirtschaftlicher, kommerzieller, betrieblicher und/oder administrativer Art;

sonstige Elemente, die den Antrag auf eine Ausnahmeregelung rechtfertigen;

eine Beschreibung der Maßnahmen, die der Mitgliedstaat zur Förderung der Interoperabilität des Vorhabens zu ergreifen beabsichtigt. Bei geringfügigen Ausnahmen ist diese Beschreibung nicht erforderlich.

Die Unterlagen sind auf Papier und in elektronischer Form vorzulegen, so dass sie an die Mitglieder des Ausschusses verteilt werden können.

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