ANHANG VII RL 2008/57/EG
ZUR INBETRIEBNAHME NICHT TSI-KONFORMER FAHRZEUGE ZU KONTROLLIERENDE PARAMETER UND EINSTUFUNG NATIONALER VORSCHRIFTEN
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1.
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Aufstellung der Parameter
- 1.1
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Allgemeine Unterlagen
Allgemeine Unterlagen (einschl. Beschreibung neuer, erneuerter oder umgerüsteter Fahrzeuge und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks, Angaben zu Auslegung, Reparatur, Betrieb und Instandhaltung, technisches Dossier usw.)
- 1.2
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Strukturen und mechanische Teile
Mechanische Integrität und Schnittstelle zwischen Fahrzeugen (einschl. Zug- und Stoßeinrichtungen, Laufbrücke/Endbühne), Festigkeit von Fahrzeugstruktur und Ausrüstung (z B. Sitze), Belastbarkeit, passive Sicherheit (einschl. innere und äußere Kollisionssicherheit)
- 1.3
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Fahrzeug-Gleis-Wechselwirkung und Fahrzeugbegrenzungslinie
Mechanische Schnittstellen zur Infrastruktur (einschl. statisches und dynamisches Verhalten, Passungen und Spiele, Spurweite, Laufwerk usw.)
- 1.4
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Bremsausrüstung
Komponenten der Bremsausrüstung (einschl. Gleitschutz, Steuerelemente, und Bremsvermögen im Betrieb sowie bei Schnellbremsungen und im Feststellmodus)
- 1.5
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Komponenten mit Fahrgastbezug
Fahrgasteinrichtungen und Fahrgastumfeld (Fahrgastfenster und -türen, Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität usw.)
- 1.6
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Umweltbedingungen und aerodynamische Effekte
Auswirkungen der Umwelt auf das Fahrzeug und umgekehrt (einschl. aerodynamische Bedingungen und Schnittstelle zwischen dem Fahrzeug und dem streckenseitigen Teil des Eisenbahnsystems einerseits und dem Fahrzeug und der äußeren Umgebung andererseits)
- 1.7
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Externe Warntöne, Kennzeichnung, Funktionen und Anforderungen an die Softwareintegrität
Externe Warntöne, Kennzeichnungen, Funktionen und Softwareintegrität, z. B. sicherheitsbezogene Funktionen mit Auswirkungen auf das Zugverhalten, einschl. Zugbus
- 1.8
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Bordseitige Energieversorgung und Steuersysteme
Bordseitige Antriebs-, Energie- und Steuersysteme, einschl. Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Energieversorgungsinfrastruktur sowie alle Aspekte der elektromagnetischen Verträglichkeit
- 1.9
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Einrichtungen, Schnittstellen und Umfeld mit Personalbezug
Bordseitige Einrichtungen, Schnittstellen, Arbeitsbedingungen und Umfeld für das Personal (einschl. Führerstände, Schnittstelle Fahrzeugführer — Maschine)
- 1.10
- Brandsicherheit und Fluchtwege
- 1.11
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Instandhaltung
Bordseitige Einrichtungen und Schnittstellen für die Instandhaltung
- 1.12
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Bordseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
Alle Komponenten der bordseitigen Ausrüstung, die für die Gewährleistung der Sicherheit und die Steuerung und Sicherung der Bewegungen von in dem Netz zugelassenen Zügen erforderlich ist, und ihre Auswirkungen auf den streckenseitigen Teil des Eisenbahnsystems.
- 1.13
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Spezifische Betriebsanforderungen
Spezifische Betriebsanforderungen für Fahrzeuge (einschl. Betrieb unter Grenzbedingungen, Fahrzeuginstandsetzung/-bergung usw.)
- 1.14
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Komponenten mit Güterbezug
Güterspezifische Anforderungen und Umfeld (einschl. Einrichtungen, die bei Gefahrgütern speziell erforderlich sind)
- 2.
- Einstufung der Vorschriften
Die nationalen Vorschriften bezüglich der in Abschnitt 1 genannten Parameter sind in eine der folgenden drei Gruppen einzustufen. Vorschriften und Einschränkungen strikt lokaler Art sind nicht betroffen; ihre Überprüfung erfolgt im Rahmen der Kontrollen, die von den Eisenbahnunternehmen und den Infrastrukturbetreibern einvernehmlich einzurichten sind.Gruppe A
Gruppe A umfasst:- —
internationale Normen,
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nationale Vorschriften, die hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen im Eisenbahnsektor als den nationalen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten gleichwertig gelten.
Gruppe B
Gruppe B umfasst alle Vorschriften, die nicht in die Gruppen A oder C fallen oder die noch nicht in eine dieser Gruppen eingestuft werden konnten.Gruppe C
Gruppe C umfasst Vorschriften, die im Hinblick auf einen sicheren und interoperablen Betrieb auf dem Netz strikt notwendig sind und mit den technischen Merkmalen der Infrastruktur in Zusammenhang stehen.© Europäische Union 1998-2021
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