ANHANG I RL 2008/63/EG
Schema für den Bericht gemäß Artikel 7
Anwendung von Artikel 2
Endeinrichtungen, für welche die Gesetzgebung geändert wurde oder das Änderungsverfahren läuft. Je Endeinrichtung:- —
Zeitpunkt der Verabschiedung der Maßnahme oder
- —
Vorlage der Maßnahme oder
- —
Inkrafttreten der Maßnahme.
Anwendung von Artikel 3
- —
Endeinrichtungen, deren Einrichtung und/oder Inbetriebnahme eingeschränkt ist,
- —
technische Qualifikationen, die erfüllt sein müssen (Hinweis auf die Veröffentlichung).
Anwendung von Artikel 4
- —
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikationen,
- —
Anzahl der vorhandenen Schnittstellen öffentlicher Netze,
- —
Anzahl der geänderten Schnittstellen öffentlicher Netze.
Anwendung von Artikel 6
- —
Liste der für die Festschreibung zuständigen unabhängigen Stelle(n).
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