ANHANG I RL 2008/63/EG

Schema für den Bericht gemäß Artikel 7

Anwendung von Artikel 2

Endeinrichtungen, für welche die Gesetzgebung geändert wurde oder das Änderungsverfahren läuft. Je Endeinrichtung:

Zeitpunkt der Verabschiedung der Maßnahme oder

Vorlage der Maßnahme oder

Inkrafttreten der Maßnahme.

Anwendung von Artikel 3

Endeinrichtungen, deren Einrichtung und/oder Inbetriebnahme eingeschränkt ist,

technische Qualifikationen, die erfüllt sein müssen (Hinweis auf die Veröffentlichung).

Anwendung von Artikel 4

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikationen,

Anzahl der vorhandenen Schnittstellen öffentlicher Netze,

Anzahl der geänderten Schnittstellen öffentlicher Netze.

Anwendung von Artikel 6

Liste der für die Festschreibung zuständigen unabhängigen Stelle(n).

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