Artikel 12 RL 2008/68/EG
Aufhebungen
(1) Die Richtlinien 94/55/EG, 96/49/EG, 96/35/EG und 2000/18/EG sind ab 30. Juni 2009 aufgehoben.
Die aufgrund der aufgehobenen Richtlinien erteilten Genehmigungen bleiben bis zum Tage des Ablaufs ihrer Geltungsdauern gültig.
(2) Die Entscheidungen 2005/263/EG und 2005/180/EG werden aufgehoben.
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