ANHANG I RL 2008/72/EG

Gemäß Artikel 4 festzulegende Bedingungen

TEIL A

Bedingungen, denen das Gemüsepflanzgut genügen muss.

TEIL B

Tabellen für in der Richtlinie 2002/55/EG nicht aufgeführte Gattungen und Arten, in denen die Anforderungen genannt werden, denen das Vermehrungsmaterial genügen muss.

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