ANHANG I RL 2008/72/EG
Gemäß Artikel 4 festzulegende Bedingungen
TEIL A
Bedingungen, denen das Gemüsepflanzgut genügen muss.TEIL B
Tabellen für in der Richtlinie 2002/55/EG nicht aufgeführte Gattungen und Arten, in denen die Anforderungen genannt werden, denen das Vermehrungsmaterial genügen muss.© Europäische Union 1998-2021
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