Artikel 25 RL 2008/73/EG

Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2010, ausgenommen Artikel 1 Absätze 1 und 5 sowie die Artikel 7, 23a und 23b.

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