Artikel 17 RL 2008/7/EG
Überprüfung
Die Kommission erstattet dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf eine Abschaffung der Gesellschaftssteuer. Zur Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung übermitteln die Mitgliedstaaten ihr die Angaben in Bezug auf das Aufkommen der Gesellschaftssteuer.
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