Artikel 2 RL 2008/83/EG

Für Prüfungen, die vor dem 1. November 2008 begonnen wurden, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/91/EG anwenden, die vor der Änderung durch die vorliegende Richtlinie gegolten hat.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.