ANHANG I RL 2009/100/EG
MINDESTANGABEN IN DEN SCHIFFSATTESTEN
Die Angaben werden in drei Arten unterteilt:- I. Kein Zeichen:
- Angaben stets erforderlich
- II. (x):
- Angaben erforderlich, wenn zutreffend
- III. (+):
- Angaben nützlich, jedoch fakultativ
- 1.
- Name der Behörde oder Organisation, die das Dokument ausstellt
- 2.
- a)
- Bezeichnung des Dokuments
- b)
- (+) Nummer des Dokuments
- 3.
- Staat, der das Dokument ausstellt
- 4.
- Name und Wohnort des Schiffseigners
- 5.
- Name des Schiffes
- 6.
- (x) Registerort und -nummer
- 7.
- (x) Heimathafen
- 8.
- (+) Schiffsart
- 9.
- (+) Verwendung
- 10.
- Hauptmerkmale:
- a)
- Gesamtlänge in m
- b)
- Gesamtbreite in m
- c)
- Tiefgang bei der tiefsten Einsenkung in m
- 11.
- (x) Tragfähigkeit in Tonnen oder Wasserverdrängung in m3 bei der tiefsten Einsenkung
- 12.
- (x) Angaben betreffend die Einsenkungsmarken
- 13.
- (x) Höchstzulässige Fahrgastzahl
- 14.
- (x) Gesamte Motorenleistung in PS oder kW
- 15.
- Mindestfreibord in cm
- 16.
- a)
- Erklärung: das vorstehend bezeichnete Schiff ist fahrtüchtig
- b)
- (x) unter folgenden Bedingungen:
- c)
- (x) Angabe der Navigationsbeschränkungen:
- 17.
- a)
- Verfalldatum
- b)
- Ausstellungsdatum
- 18.
- Siegel und Unterschrift der zugelassenen Behörde oder Organisation, die das Schiffsattest erteilt.
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