ANHANG I RL 2009/100/EG

MINDESTANGABEN IN DEN SCHIFFSATTESTEN

Die Angaben werden in drei Arten unterteilt:
I. Kein Zeichen:
Angaben stets erforderlich
II. (x):
Angaben erforderlich, wenn zutreffend
III. (+):
Angaben nützlich, jedoch fakultativ
1.
Name der Behörde oder Organisation, die das Dokument ausstellt
2.
a)
Bezeichnung des Dokuments
b)
(+) Nummer des Dokuments
3.
Staat, der das Dokument ausstellt
4.
Name und Wohnort des Schiffseigners
5.
Name des Schiffes
6.
(x) Registerort und -nummer
7.
(x) Heimathafen
8.
(+) Schiffsart
9.
(+) Verwendung
10.
Hauptmerkmale:

a)
Gesamtlänge in m
b)
Gesamtbreite in m
c)
Tiefgang bei der tiefsten Einsenkung in m

11.
(x) Tragfähigkeit in Tonnen oder Wasserverdrängung in m3 bei der tiefsten Einsenkung
12.
(x) Angaben betreffend die Einsenkungsmarken
13.
(x) Höchstzulässige Fahrgastzahl
14.
(x) Gesamte Motorenleistung in PS oder kW
15.
Mindestfreibord in cm
16.
a)
Erklärung: das vorstehend bezeichnete Schiff ist fahrtüchtig
b)
(x) unter folgenden Bedingungen:
c)
(x) Angabe der Navigationsbeschränkungen:
17.
a)
Verfalldatum
b)
Ausstellungsdatum
18.
Siegel und Unterschrift der zugelassenen Behörde oder Organisation, die das Schiffsattest erteilt.

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