Artikel 5 RL 2009/109/EG

Überprüfung

Fünf Jahre nach dem in Artikel 6 Absatz 1 genannten Zeitpunkt überprüft die Kommission die Anwendung der durch die vorliegende Richtlinie geänderten oder hinzugefügten Bestimmungen der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG, 82/891/EWG und 2005/56/EG, insbesondere ihre Auswirkungen auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands von Gesellschaften im Lichte der Erfahrungen bei ihrer Anwendung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der gegebenenfalls Vorschläge für die weitere Änderung dieser Richtlinien enthält.

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