Artikel 1 RL 2009/13/EG

Mit dieser Richtlinie wird die im Anhang enthaltene Vereinbarung über das Seearbeitsübereinkommen 2006 durchgeführt, die die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in der Seeverkehrswirtschaft (Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft — ECSA, und Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union — ETF) am 19. Mai 2008 geschlossen haben.

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