ANHANG RL 2009/141/EG

Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert:

1.
Zeile 1, Arsen, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3)
1.
Arsen(*)(**)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, ausgenommen: 2
Grünmehl, Luzernegrünmehl und Kleegrünmehl sowie getrocknete Zuckerrübenschnitzel und getrocknete melassierte Zuckerrübenschnitzel
4
Palmkernexpeller
4 (***)
Phosphate und kohlensaurer Algenkalk
10
Calciumcarbonat
15
Magnesiumoxid
20
Futtermittel aus der Verarbeitung von Fischen oder anderen Meerestieren, einschließlich Fisch
25 (***)
Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
40 (***)
Als Tracer verwendete Eisenpartikel 50
Zusatzstoffe, die zur Funktionsgruppe der Spurenelemente gehören, ausgenommen: 30
Kupfersulfat-Pentahydrat und Kupfercarbonat
50
Zinkoxid, Manganoxid und Kupferoxid
100
Alleinfuttermittel, ausgenommen: 2
Alleinfuttermittel für Fische und Alleinfuttermittel für Pelztiere
10 (***)
Ergänzungsfuttermittel, ausgenommen: 4
Mineralfuttermittel
12

2.
Zeile 10, Theobromin, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3)
10.
Theobromin
Alleinfuttermittel, ausgenommen: 300
Alleinfuttermittel für Schweine
200
Alleinfuttermittel für Hunde, Kaninchen, Pferde und Pelztiere
50

3.
Zeile 14, Unkrautsamen und weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3)
14.
Unkrautsamen und weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, einzeln oder insgesamt davon:
Alle Futtermittel 3000
Datura sp. 1000

4.
Zeile 15, Rizinus — Ricinus communis L., wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3)
15.
Samen und Schalen von Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. sowie aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse(****), getrennt oder in Kombination
Alle Futtermittel 10

5.
Zeile 34, Purgierölbaum — Croton tiglium L., wird gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

Die Höchstgehalte beziehen sich auf den Gesamtarsengehalt.

(**)

Die Höchstgehalte beziehen sich auf eine analytische Bestimmung von Arsen, wobei 30 Minuten lang in Salpetersäure (5 Gew.-%) bei Siedetemperatur extrahiert wird. Es können auch gleichwertige Extraktionsverfahren verwendet werden, die nachweislich einen gleichen Extraktionswirkungsgrad besitzen.

(***)

Auf Ersuchen der zuständigen Behörden führt der verantwortliche Unternehmer eine Untersuchung durch, mit der er nachweist, dass der Gehalt an anorganischem Arsen unter 2 ppm liegt. Diese Untersuchung ist für die Seealgen-Spezies Hizikia fusiforme von besonderer Bedeutung.

(****)

Soweit mikroskopisch bestimmbar.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.