ANHANG RL 2009/141/EG
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Zeile 1, Arsen, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (1) (2) (3) - 1.
- Arsen(*)(**)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, ausgenommen: 2 - —
- Grünmehl, Luzernegrünmehl und Kleegrünmehl sowie getrocknete Zuckerrübenschnitzel und getrocknete melassierte Zuckerrübenschnitzel
4 - —
- Palmkernexpeller
4 (***) - —
- Phosphate und kohlensaurer Algenkalk
10 - —
- Calciumcarbonat
15 - —
- Magnesiumoxid
20 - —
- Futtermittel aus der Verarbeitung von Fischen oder anderen Meerestieren, einschließlich Fisch
25 (***) - —
- Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
40 (***) Als Tracer verwendete Eisenpartikel 50 Zusatzstoffe, die zur Funktionsgruppe der Spurenelemente gehören, ausgenommen: 30 - —
- Kupfersulfat-Pentahydrat und Kupfercarbonat
50 - —
- Zinkoxid, Manganoxid und Kupferoxid
100 Alleinfuttermittel, ausgenommen: 2 - —
- Alleinfuttermittel für Fische und Alleinfuttermittel für Pelztiere
10 (***) Ergänzungsfuttermittel, ausgenommen: 4 - —
- Mineralfuttermittel
12 - 2.
-
Zeile 10, Theobromin, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (1) (2) (3) - 10.
- Theobromin
Alleinfuttermittel, ausgenommen: 300 - —
- Alleinfuttermittel für Schweine
200 - —
- Alleinfuttermittel für Hunde, Kaninchen, Pferde und Pelztiere
50 - 3.
-
Zeile 14, Unkrautsamen und weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (1) (2) (3) - 14.
- Unkrautsamen und weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, einzeln oder insgesamt davon:
Alle Futtermittel 3000 Datura sp. 1000 - 4.
-
Zeile 15, Rizinus — Ricinus communis L., wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm) bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (1) (2) (3) - 15.
- Samen und Schalen von Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. sowie aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse(****), getrennt oder in Kombination
Alle Futtermittel 10 - 5.
- Zeile 34, Purgierölbaum — Croton tiglium L., wird gestrichen.
Fußnote(n):
- (*)
Die Höchstgehalte beziehen sich auf den Gesamtarsengehalt.
- (**)
Die Höchstgehalte beziehen sich auf eine analytische Bestimmung von Arsen, wobei 30 Minuten lang in Salpetersäure (5 Gew.-%) bei Siedetemperatur extrahiert wird. Es können auch gleichwertige Extraktionsverfahren verwendet werden, die nachweislich einen gleichen Extraktionswirkungsgrad besitzen.
- (***)
Auf Ersuchen der zuständigen Behörden führt der verantwortliche Unternehmer eine Untersuchung durch, mit der er nachweist, dass der Gehalt an anorganischem Arsen unter 2 ppm liegt. Diese Untersuchung ist für die Seealgen-Spezies Hizikia fusiforme von besonderer Bedeutung.
- (****)
Soweit mikroskopisch bestimmbar.
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