Artikel 34 RL 2009/158/EG
Änderungen der Anhänge I bis V, insbesondere zur Anpassung an die Entwicklung der Diagnosemethoden und an Veränderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Krankheiten, werden nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren beschlossen.
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