ANHANG RL 2009/164/EU

Die Richtlinie 76/768/EWG wird wie folgt geändert:

1.
In Anhang II erhält der Eintrag unter der laufenden Nummer 450 Verbenaöl (Lippia citriodora Kunth.) (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff folgende Fassung: Ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff.
2.
Anhang III Erster Teil erhält folgende Fassung:

a)
Folgender Eintrag wird nach dem Eintrag unter der laufenden Nummer 151 hinzugefügt:

Laufende Nummer Stoff ppp Einschränkungen Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung
Anwendungsgebiet und/oder Verwendung Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis Weitere Einschränkungen und Anforderungen
a b c d e f
151 a

Allyl phenethyl ether

CAS-Nr.: 14289-65-7

EC-Nr. 238-212-2

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ether muss unter 0,1 % liegen

b)
Folgender Eintrag wird hinzugefügt:

Laufende Nummer Stoff ppp Einschränkungen Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung
Anwendungsgebiet und/oder Verwendung Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis Weitere Einschränkungen und Anforderungen
a b c d e f
206

Verbena Absolue

(Lippia citriodora Kunth.)

CAS-Nr. 8024-12-2

0,2 %

c)
In Spalte b des Eintrags unter der laufenden Nummer 130 wird der Wortlaut „Terpene terpenoids sinpine” ersetzt durch: „Terpenes und Terpenoids” .

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.