ANHANG RL 2009/164/EU
Die Richtlinie 76/768/EWG wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Anhang II erhält der Eintrag unter der laufenden Nummer 450 Verbenaöl (Lippia citriodora Kunth.) (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff folgende Fassung: Ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff.
- 2.
- Anhang III Erster Teil erhält folgende Fassung:
- a)
- Folgender Eintrag wird nach dem Eintrag unter der laufenden Nummer 151 hinzugefügt:
Laufende Nummer Stoff ppp Einschränkungen Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung Anwendungsgebiet und/oder Verwendung Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis Weitere Einschränkungen und Anforderungen a b c d e f 151 a Allyl phenethyl ether
CAS-Nr.: 14289-65-7
EC-Nr. 238-212-2
Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ether muss unter 0,1 % liegen - b)
- Folgender Eintrag wird hinzugefügt:
Laufende Nummer Stoff ppp Einschränkungen Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung Anwendungsgebiet und/oder Verwendung Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis Weitere Einschränkungen und Anforderungen a b c d e f 206 Verbena Absolue
(Lippia citriodora Kunth.)
CAS-Nr. 8024-12-2
0,2 % - c)
- In Spalte b des Eintrags unter der laufenden Nummer 130 wird der Wortlaut „Terpene terpenoids sinpine” ersetzt durch: „Terpenes und Terpenoids” .
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