ANHANG XIII RL 2009/16/EG
VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN ÜBER ÜBERPRÜFUNGEN, FESTHALTEMASSNAHMEN UND ZUGANGSVERWEIGERUNGEN IN HÄFEN UND ANKERPLÄTZEN DER MITGLIEDSTAATEN
- 1.
-
Die gemäß Artikel 26 veröffentlichten Informationen müssen folgende Einzelangaben umfassen:
- a)
- Name des Schiffes,
- b)
- IMO-Kennnummer,
- c)
- Schiffstyp,
- d)
- Bruttoraumzahl (BRZ),
- e)
- Baujahr, ermittelt anhand des in den Schiffssicherheitszeugnissen angegebenen Datums,
- f)
- Name und Anschrift des Unternehmens des Schiffes,
- g)
- für Schiffe, die flüssige oder feste Ladung als Massengut befördern, Name und Anschrift des Charterers, der für die Auswahl des Schiffes verantwortlich ist, und Art der Charter,
- h)
- Flaggenstaat,
- i)
- gemäß den einschlägigen Übereinkommen ausgestellte Klassifikationszertifikate und vorgeschriebene Zeugnisse sowie Behörde oder Organisation, die die betreffende Bescheinigung ausgestellt hat, einschließlich Ausstellungsdatum und Ablaufdatum,
- j)
- Hafen und Datum der letzten Zwischenbesichtigung oder jährlichen Besichtigung zu den vorstehend unter i genannten Bescheinigungen sowie Name der Behörde oder Organisation, die die Besichtigung durchgeführt hat,
- k)
- Datum, Land, Hafen der Festhaltemaßnahme.
- 2.
-
Für festgehaltene Schiffe müssen die gemäß Artikel 26 veröffentlichten Informationen ferner folgende Angaben umfassen:
- a)
- Zahl der Festhaltemaßnahmen in den letzten 36 Monaten,
- b)
- Datum der Aufhebung der Festhaltemaßnahme,
- c)
- Dauer der Festhaltemaßnahme in Tagen,
- d)
- Gründe für die Festhaltemaßnahme in klarer und deutlicher Ausdrucksweise,
- e)
- gegebenenfalls die Angabe, ob die anerkannte Organisation, die die Besichtigung ausgeführt hat, für die Mängel, die einzeln oder kombiniert eine Festhaltemaßnahme bewirkt haben, haftbar gemacht wird,
- f)
- Beschreibung der Maßnahmen in dem Fall, dass einem Schiff die Fortsetzung seiner Reise bis zur nächstgelegenen geeigneten Reparaturwerft gestattet wurde,
- g)
- Hinweis, ob dem Schiff der Zugang zu einem Gemeinschaftshafen oder Ankerplatz verweigert wurde, mit Angabe der Gründe in klarer und deutlicher Ausdrucksweise.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.