Artikel 23 RL 2009/18/EG

Überprüfung der Umsetzung

Die Kommission legt bis zum 27. Juni 2032 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie vor und schlägt, falls notwendig, weitere Maßnahmen unter Berücksichtigung der dort genannten Empfehlungen vor, einschließlich der Prüfung der Möglichkeit, obligatorische Sicherheitsuntersuchungen für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 Metern in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie aufzunehmen, und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Sicherheitsuntersuchungsbehörden.

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