ANHANG II RL 2009/18/EG
FÜR DIE MELDUNG VON UNFÄLLEN ODER VORKOMMNISSEN AUF SEE BENÖTIGTE DATEN
- NB:
- Unterstrichene Zahlen bedeuten, dass die Angaben für jedes Schiff zu machen sind, sofern mehr als ein Schiff an dem Unfall oder Vorkommnis auf See beteiligt ist.
- 01.
- Zuständiger Mitgliedstaat/Ansprechpartner
- 02.
- Untersuchender Mitgliedstaat
- 03.
- Rolle des Mitgliedstaats
- 04.
- Betroffener Küstenstaat
- 05.
- Anzahl der Staaten mit begründetem Interesse
- 06.
- Staaten mit begründetem Interesse
- 07.
- Meldestelle
- 08.
- Zeitpunkt der Meldung
- 09.
- Datum der Meldung
- 10.
- Name des Schiffes
- 11.
- IMO-Kennnummer/Unterscheidungssignal
- 12.
- Schiffsflagge
- 13.
- Art des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
- 14.
- Schiffstyp
- 15.
- Datum des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
- 16.
- Uhrzeit des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
- 17.
- Position — Breitengrad
- 18.
- Position — Längengrad
- 19.
- Ort des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
- 20.
- Auslaufhafen
- 21.
- Bestimmungshafen
- 22.
- Verkehrstrennungsgebiet
- 23.
- Fahrtabschnitt
- 24.
- Schiffsbetrieb
- 25.
- Platz an Bord
- 26.
-
Tote:
- —
-
Besatzung
- —
-
Passagiere
- —
-
Andere
- 27.
-
Schwerverletzte:
- —
-
Besatzung
- —
-
Passagiere
- —
-
Andere
- 28.
- Verschmutzung
- 29.
- Schäden am Schiff
- 30.
- Schäden an der Ladung
- 31.
- Sonstige Schäden
- 32.
- Kurze Beschreibung des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
- 33.
- Kurze Beschreibung der Gründe für den Verzicht auf eine Sicherheitsuntersuchung.
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