ANHANG II RL 2009/18/EG

FÜR DIE MELDUNG VON UNFÄLLEN ODER VORKOMMNISSEN AUF SEE BENÖTIGTE DATEN

NB:
Unterstrichene Zahlen bedeuten, dass die Angaben für jedes Schiff zu machen sind, sofern mehr als ein Schiff an dem Unfall oder Vorkommnis auf See beteiligt ist.
01.
Zuständiger Mitgliedstaat/Ansprechpartner
02.
Untersuchender Mitgliedstaat
03.
Rolle des Mitgliedstaats
04.
Betroffener Küstenstaat
05.
Anzahl der Staaten mit begründetem Interesse
06.
Staaten mit begründetem Interesse
07.
Meldestelle
08.
Zeitpunkt der Meldung
09.
Datum der Meldung
10.
Name des Schiffes
11.
IMO-Kennnummer/Unterscheidungssignal
12.
Schiffsflagge
13.
Art des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
14.
Schiffstyp
15.
Datum des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
16.
Uhrzeit des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
17.
Position — Breitengrad
18.
Position — Längengrad
19.
Ort des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
20.
Auslaufhafen
21.
Bestimmungshafen
22.
Verkehrstrennungsgebiet
23.
Fahrtabschnitt
24.
Schiffsbetrieb
25.
Platz an Bord
26.

Tote:

Besatzung

Passagiere

Andere

27.

Schwerverletzte:

Besatzung

Passagiere

Andere

28.
Verschmutzung
29.
Schäden am Schiff
30.
Schäden an der Ladung
31.
Sonstige Schäden
32.
Kurze Beschreibung des Unfalls oder Vorkommnisses auf See
33.
Kurze Beschreibung der Gründe für den Verzicht auf eine Sicherheitsuntersuchung.

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