Artikel 14 RL 2009/34/EG

Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass die vorgeschriebenen Aufschriften in ihrer Amtssprache bzw. ihren Amtssprachen abgefasst werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.