ANHANG V RL 2009/42/EG

NATIONALITÄT DER FLAGGE

Zu verwenden ist die im Bezugsjahr der Daten gültige Fassung der Geonomenklatur (Länder- und Gebietsverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten)(1). Der Code umfasst vier Stellen und setzt sich zusammen aus dem ISO-Alpha-2-Ländercode der oben genannten Nomenklatur, gefolgt von zwei Nullen (z. B. Code GR00 für Griechenland), außer bei Ländern mit mehreren Flaggen. Diese Länder sind durch die vierte Stelle gekennzeichnet, die keine Null ist, wie in der folgenden Liste dargestellt:
FR01 Frankreich
FR02 Französische Antarktisgebiete (einschließlich Kerguelen) [Register Ende April 2007 aufgehoben]
FR03 Frankreich (RIF) [neues Register im Mai 2007 eingeführt]
IT01 Italien — erstes Register
IT02 Italien — internationales Register
GB01 Vereinigtes Königreich
GB02 Insel Man
GB03 Kanalinseln
GB04 Gibraltar
DK01 Dänemark
DK02 Dänemark (DIS)
PT01 Portugal
PT02 Portugal (MAR)
ES01 Spanien
ES02 Spanien (Rebeca)
NO01 Norwegen
NO02 Norwegen (NIS)
US01 USA
US02 Puerto Rico

Fußnote(n):

(1)

Die derzeit gültige Fassung wurde aufgestellt durch die Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19).

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